Berufsförderungsverordnung (BFöV)
Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten

Ausfertigungsdatum: 23.10.2006


§ 30 BFöV Unterstützung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes

Für die Unterstützung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes wird bei dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr und bei den Karrierecentern der Bundeswehr ein Job-Service eingerichtet.