Berufsförderungsverordnung (BFöV)
Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten

Ausfertigungsdatum: 23.10.2006


§ 10 BFöV Zahl der Unterrichtsstunden

Ein Studienhalbjahr an einer Bundeswehrfachschule umfasst je nach Lehrgang bis zu 750 Unterrichtsstunden.