(BfkEG)
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Ausfertigungsdatum: 23.07.2013


§ 3 BfkEG Aufsicht

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Soweit es Aufgaben aus einem anderen Geschäftsbereich als dem des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wahrnimmt, untersteht es den fachlichen Weisungen der sachlich zuständigen obersten Bundesbehörde.