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(BFinHSHuaG)
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen sowie Freie und Hansestadt Hamburg

Ausfertigungsdatum: 19.12.1986


§ 8 BFinHSHuaG

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1987 in Kraft.

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