(BewG)
Bewertungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 16.10.1934


Anlage 20 BewG (zu § 169 Abs. 5) Gruppen der Zweige des Tierbestands nach der Flächenabhängigkeit

(Fundstelle: BGBl. I 2008, 3065)

1.
Mehr flächenabhängige Zweige des TierbestandsPferdehaltung,Pferdezucht,Schafzucht,Schafhaltung,Rindviehzucht,Milchviehhaltung,Rindviehmast.
2.
Weniger flächenabhängige Zweige des TierbestandsSchweinezucht,Schweinemast,Hühnerzucht,Entenzucht,Gänsezucht,Putenzucht,Legehennenhaltung,Junghühnermast,Entenmast,Gänsemast,Putenmast.