(BewG)
Bewertungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 16.10.1934


§ 144 BewG Zusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerts

Der Betriebswert, der Wert der Betriebswohnungen und der Wert des Wohnteils bilden zusammen den land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwert.