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Bevölkerungsstatistikgesetz (BevStatG)
Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes


Ausfertigungsdatum: 20.04.2013

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 18.12.2018 I 2639

§ 1 Zweck der Erhebung
§ 2 Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
§ 3 Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Ehesachen und Statistik der rechtskräftigen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften
§ 4 Wanderungsstatistik
§ 5 Fortschreibung des Bevölkerungsstandes und Bevölkerungsvorausberechnungen
§ 6 Übergangsvorschrift
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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