(1) Dem Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
(2) Dem Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
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Kenntnisse über Statik,
- 2.
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Kenntnisse über bauphysikalische Zusammenhänge des Wärme-, Schall-, Brand- und Feuchteschutzes und über Maßnahmen zur Einsparung von Energie,
- 3.
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Kenntnisse des Formen- und Schalungsbaus,
- 4.
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Kenntnisse der Betontechnologie,
- 5.
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Kenntnisse des Beton- und Stahlbetonbaus,
- 6.
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Kenntnisse der Abbinde- und Erhärtungsvorgänge,
- 7.
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Kenntnisse der Zusammensetzung von Terrazzomischungen,
- 8.
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Kenntnisse des Aufbaus leitender Terrazzoböden,
- 9.
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Kenntnisse der Verlege-, Versetz- und Verankerungstechniken,
- 10.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Restaurierungs- und Konservierungstechniken,
- 11.
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Kenntnisse über natürliche Steine,
- 12.
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Kenntnisse des Aufmaßes und der Mengenberechnung,
- 13.
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Kenntnisse über die Einrichtung und den Betrieb von Betonwerken,
- 14.
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Kenntnisse der Bau-, Kunst- und Hilfsstoffe,
- 15.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes,
- 16.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Bauaufsicht, der Verdingungsordnung für Bauleistungen, der berufsbezogenen Normen und Richtlinien, über die Vorschriften der Bauordnungen sowie die berufsbezogenen Vorschriften des Umwelt-, insbesondere des Immissionsschutzes und der Abfallbeseitigung,
- 17.
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Anfertigen und Auswerten von Zeichnungen sowie von Verlege- und Versetzplänen,
- 18.
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Entwerfen und Herstellen von Formen und Schalungen,
- 19.
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Schneiden, Biegen und Flechten von Stahl für Bewehrungen,
- 20.
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Berechnen und Herstellen von Betonmischungen,
- 21.
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Einbringen und Verdichten von Beton- und Terrazzomischungen,
- 22.
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Ausschalen, Nachbehandeln, Transportieren und Lagern der Erzeugnisse,
- 23.
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Bearbeiten der Werkstücke und Behandeln ihrer Oberflächen,
- 24.
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Herstellen von Spezialschalungen zur Gestaltung der Oberflächen,
- 25.
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Bearbeiten, Verlegen, Versetzen und Verankern von natürlichen Steinen,
- 26.
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Zusammenbauen, Verlegen, Versetzen und Verankern von Betonerzeugnissen,
- 27.
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Ausführen von Betoninstandsetzungsarbeiten,
- 28.
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Vorbereiten des Untergrundes für Terrazzoböden und Aufteilen der Flächen durch Trennschienen,
- 29.
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Auf- und Abbauen von Arbeitsgerüsten und -bühnen,
- 30.
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Bedienen und Instandhalten der berufsbezogenen Geräte und Werkzeuge sowie Bedienen der Maschinen.