BetrVerf-Reformgesetz (BetrVRG)
Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes

Ausfertigungsdatum: 23.07.2001


Art 14 BetrVRG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Für im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende Betriebsräte gilt Artikel 1 Nr. 8, 13 und 35 Buchstabe a erst bei deren Neuwahl.