Durch Betriebsvereinbarung können insbesondere geregelt werden
- 1.
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zusätzliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen;
- 1a.
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Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes;
- 2.
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die Errichtung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist;
- 3.
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Maßnahmen zur Förderung der Vermögensbildung;
- 4.
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Maßnahmen zur Integration ausländischer Arbeitnehmer sowie zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb;
- 5.
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Maßnahmen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen.