Anlage IIC BesÜV2Bek 1994-09-10 (Anlage IX des BBesG)
Gültig ab 1. Oktober 1994 nur für die Besoldungsgruppen A 1 bis A 8,
für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 16
sowie für die Bundesbesoldungsordnungen B, C und R erst ab
1. Januar 1995
(Inhalt: Nicht erfaßte Tabelle,
Fundstelle: BGBl. I 1994, 2587 - 2589)
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