Anlage IA BesÜV2Bek 1994-09-10 (Anlage IV des BBesG)
Gültig ab 1. Oktober 1994 nur für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 16
sowie für die Bundesbesoldungsordnungen B, C und R
(Inhalt: Nicht erfaßte Tabelle,
Fundstelle: BGBl. I 1994, 2578 - 2580)
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