Der Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft wird
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nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes und
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staatlich anerkannt. Soweit die Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes stattfindet, ist er ein Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes. Im Übrigen ist er ein Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft.