Lebensversicherungsunternehmen haben zusätzlich folgende formgebundene Erläuterungen zu erstellen:
- 1.
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Bewegung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung gemäß Nachweisungen 110 bis 113,
- 2.
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Bewegung des Bestands an Lebensversicherungen gemäß Nachweisungen 210 und 211,
- 3.
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Zusammensetzung der gebuchten Bruttobeiträge gemäß Nachweisung 212,
- 4.
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Zerlegung des Rohergebnisses nach Ergebnisquellen gemäß Nachweisungen 213 bis 219.