Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet

Ausfertigungsdatum: 23.06.1994


§ 9 BerRehaG Anrechnungsfreiheit, Unpfändbarkeit

(1) Ausgleichsleistungen nach diesem Abschnitt werden bei Sozialleistungen, deren Gewährung vom Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen angerechnet.

(2) Der Anspruch auf die Ausgleichsleistungen ist unpfändbar.