Berlinförderungsgesetz (BerlinFG)
Gesetz zur Förderung der Berliner Wirtschaft

Ausfertigungsdatum: 07.03.1950


Inhaltsübersicht BerlinFG

Abschnitt I
  Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer und bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag, Gewährung einer Investitionszulage
  Artikel I
    Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer
      Kürzungsanspruch des Berliner Unternehmers § 1
      Kürzungsanspruch für Innenumsätze § 1a
      (aufgehoben) § 2
      Beschränkung auf den Unternehmensbereich § 3
      Ausnahmen, Einschränkungen § 4
      Berliner Unternehmer, westdeutscher Unternehmer § 5
      Herstellung in Berlin (West) § 6
      Berliner Wertschöpfungsquote § 6a
      Begriffe § 6b
      Berliner Vorleistungen § 6c
      Bemessungsgrundlage § 7
      (aufgehoben) § 8
      Versendungs- und Beförderungsnachweis § 9
      Buchmäßiger Nachweis § 10
      Verfahren bei der Kürzung § 11
      Wegfall der Kürzungsansprüche § 12
      (aufgehoben) § 13
  Artikel II
    Vergünstigungen bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag
      (aufgehoben) § 13a
      Erhöhte Absetzungen für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens § 14
      Erhöhte Absetzungen für Mehrfamilienhäuser § 14a
      Erhöhte Absetzungen für Modernisierungsmaßnahmen bei Mehrfamilienhäusern § 14b
      Erhöhte Absetzungen für Baumaßnahmen an Gebäuden zur Schaffung neuer Mietwohnungen § 14c
      Erhöhte Absetzungen für Wohnungen mit Sozialbindung § 14d
      Erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen § 15
      Verluste bei beschränkter Haftung § 15a
      Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus § 15b
      Steuerermäßigung für Darlehen zur Finanzierung von betrieblichen Investitionen § 16
      Steuerermäßigung für Darlehen zur Finanzierung von Baumaßnahmen § 17
      Anwendung der §§ 16 und 17 durch Arbeitnehmer § 18
  Artikel III
    Investitionszulage
      Investitionszulage für Investitionen in Berlin (West) § 19
      Verfolgung von Straftaten nach § 264 des Strafgesetzbuches § 20
Abschnitt II
  Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen
  Artikel IV
    Einkommensteuer (Lohnsteuer) und Körperschaftsteuer
      Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer § 21
      Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer bei Zuzug von Arbeitnehmern § 22
      Einkünfte aus Berlin (West) § 23
      Behandlung von Organgesellschaften und verbundenen Unternehmen § 24
      Berechnung der Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer § 25
      Ermäßigung der Lohnsteuer § 26
      Ermittlung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals unbeschränkt steuerpflichtiger Körperschaften § 27
  Artikel V
    Vergünstigung für Arbeitnehmer in Berlin (West)
      Vergünstigung durch Zulagen § 28
      Ergänzende Vorschriften § 29
      Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung § 29a
  Artikel VI
      Ermächtigungsvorschriften § 30
Abschnitt III
  Schlußvorschriften  
      Anwendungsbereich § 31
      Ermächtigung § 32
Abschnitt IV
      Berlin-Klausel § 33