Berlinförderungsgesetz (BerlinFG)
Gesetz zur Förderung der Berliner Wirtschaft

Ausfertigungsdatum: 07.03.1950


§ 33 BerlinFG

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.