- 1.
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vier Vertreter aus den Lehrkörpern der Ausbildungsstätten,
- 2.
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fünf Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden,
- 3.
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zwei Vertreter der Rechts-, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften,
- 4.
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je ein Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
- 5.
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ein Vertreter der Elternschaft,
- 6.
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vier Vertreter der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung,
- 7.
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zwei Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände,
- 8.
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ein Vertreter der Bundesagentur für Arbeit,
- 9.
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ein Vertreter des Deutschen Studentenwerkes e.V..