Behälter- und Apparatebauermeisterverordnung (BehAppMstrV)
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Behälter- und Apparatebauer-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 30.04.2013


§ 3 BehAppMstrV Ziel und Gliederung des Teils I

(1) Durch die Prüfung in Teil I hat der Prüfling seine berufliche Handlungskompetenz dadurch nachzuweisen, dass er komplexe berufliche Aufgabenstellungen lösen und dabei Tätigkeiten des Behälter- und Apparatebauer-Handwerks meisterhaft verrichten kann.

(2) Der Teil I der Meisterprüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:

1.
ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch und
2.
eine Situationsaufgabe.