Behälter- und Apparatebauermeisterverordnung (BehAppMstrV)
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Behälter- und Apparatebauer-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 30.04.2013


§ 1 BehAppMstrV Gegenstand

Die Meisterprüfung besteht aus vier selbständigen Prüfungsteilen. Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Behälter- und Apparatebauer-Handwerk.