Behälter- und Apparatebauer-Ausbildungsverordnung (BehAppAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Behälter- und Apparatebauer/zur Behälter- und Apparatebauerin

Ausfertigungsdatum: 21.03.1989


§ 6 BehAppAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.