Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung,
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
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Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,
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Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen,
- 7.
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Prüfen, Messen, Lehren,
- 8.
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Fügen,
- 9.
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manuelles Spanen und Umformen,
- 10.
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maschinelles Bearbeiten,
- 11.
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Instandhalten,
- 12.
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manuelles und maschinelles Umformen von Blechen, Rohren und Profilen,
- 13.
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Schweißen, Löten, thermisches Trennen,
- 14.
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Elektrotechnik,
- 15.
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Konstruieren von Abwicklungen; Entwerfen und Fertigen von Schablonen und Zuschnitten,
- 16.
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Anfertigen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen für Apparate, Behälter und Rohrleitungen,
- 17.
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Anfertigen, Montieren und Demontieren von Rohrleitungen mit Armaturen,
- 18.
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Montieren von Meß-, Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen,
- 19.
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Anfertigen und Montieren von Tragekonstruktionen und Befestigungen für Apparate, Behälter und Rohrleitungen,
- 20.
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Prüfen von Bauteilen, Baugruppen, Apparaten, Behältern und Rohrleitungen,
- 21.
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Prüfen von Funktionen; Inbetriebnehmen und Einstellen von Apparaten, Behältern und Anlagen,
- 22.
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Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen,
- 23.
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Instandsetzen von Apparaten, Behältern und Rohrleitungen,
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Transportieren von Bauteilen, Baugruppen, Apparaten und Behältern,
- 25.
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Durchführen von Dämm- und Dichtungsmaßnahmen.