Behälter- und Apparatebauer-Ausbildungsverordnung (BehAppAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Behälter- und Apparatebauer/zur Behälter- und Apparatebauerin

Ausfertigungsdatum: 21.03.1989


§ 10 BehAppAusbV Aufhebung von Vorschriften

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsausbildungspläne und Prüfungsanforderungen für die Lehrberufe, Anlernberufe und vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe, die in dieser Verordnung geregelt sind, insbesondere für den Ausbildungsberuf zum Behälter- und Apparatebauer/zur Behälter- und Apparatebauerin sind vorbehaltlich des § 11 nicht mehr anzuwenden.