Behälter- und Apparatebauer-Ausbildungsverordnung (BehAppAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Behälter- und Apparatebauer/zur Behälter- und Apparatebauerin

Ausfertigungsdatum: 21.03.1989


§ 1 BehAppAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs

Der Ausbildungsberuf Behälter- und Apparatebauer/Behälter- und Apparatebauerin wird für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 28, Behälter- und Apparatebauer, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.