BEG-Schlußgesetz (BEGSchlG)
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes

Ausfertigungsdatum: 14.09.1965


Schlußformel BEGSchlG

Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.