Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

Ausfertigungsdatum: 05.12.2006


§ 6 BEEG Auszahlung

Elterngeld und Betreuungsgeld werden im Laufe des Monats gezahlt, für den sie bestimmt sind.