Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 (BBVAnpG 2003/2004)
Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2003/2004 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Ausfertigungsdatum: 10.09.2003


Art 19 BBVAnpG 2003/2004 Bekanntmachungserlaubnisse

(1) Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des Bundesbesoldungsgesetzes und des Beamtenversorgungsgesetzes in der vom 1. August 2004 an geltenden Fassung, den Wortlaut der Altersteilzeitzuschlagsverordnung in der vom 1. Oktober 2003 an geltenden Fassung, der Erschwerniszulagenverordnung und der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte in der vom 1. April 2004 an geltenden Fassung sowie der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung in der vom 1. April 2003 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

(2) Das Bundesministerium der Verteidigung kann den Wortlaut des Soldatenversorgungsgesetzes in der vom 16. September 2003 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.