(BBiG)
Berufsbildungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 23.03.2005


§ 103 BBiG Gleichstellung von Abschlusszeugnissen im Rahmen der deutschen Einheit

Prüfungszeugnisse nach der Systematik der Ausbildungsberufe und der Systematik der Facharbeiterberufe und Prüfungszeugnisse nach § 37 Abs. 2 stehen einander gleich.