(BBG)
Bundesbeamtengesetz

Ausfertigungsdatum: 05.02.2009


§ 30 BBG Beendigungsgründe

Das Beamtenverhältnis endet durch

1.
Entlassung,
2.
Verlust der Beamtenrechte,
3.
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder
4.
Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.