Ausfertigungsdatum: 07.07.2017
        (1) Die Beteiligung des Bundes an den Ausgaben für die Leistungen nach § 22 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beträgt im Jahr 2017
        
         51,7 Prozentpunkte für Baden-Württemberg,
        
         48,8 Prozentpunkte für den Freistaat Bayern,
        
         43,3 Prozentpunkte für Berlin,
        
         43,9 Prozentpunkte für Brandenburg,
        
         47,9 Prozentpunkte für die Hansestadt Bremen,
        
         47,7 Prozentpunkte für die Freie und Hansestadt Hamburg,
        
         43,4 Prozentpunkte für Hessen,
        
         44,6 Prozentpunkte für Mecklenburg-Vorpommern,
        
         47,3 Prozentpunkte für Niedersachsen,
        
         44,7 Prozentpunkte für Nordrhein-Westfalen,
        
         57,2 Prozentpunkte für Rheinland-Pfalz,
        
         56,2 Prozentpunkte für das Saarland,
        
         45,0 Prozentpunkte für den Freistaat Sachsen,
        
         45,2 Prozentpunkte für Sachsen-Anhalt,
        
         47,1 Prozentpunkte für Schleswig-Holstein und
        
         45,9 Prozentpunkte für den Freistaat Thüringen.
    
        (2) Die Beteiligung des Bundes an den Ausgaben für die Leistungen nach § 22 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beträgt im Jahr 2018
        
         52,2 Prozentpunkte für Baden-Württemberg,
        
         49,3 Prozentpunkte für den Freistaat Bayern,
        
         43,8 Prozentpunkte für Berlin,
        
         44,4 Prozentpunkte für Brandenburg,
        
         48,4 Prozentpunkte für die Hansestadt Bremen,
        
         48,2 Prozentpunkte für die Freie und Hansestadt Hamburg,
        
         43,9 Prozentpunkte für Hessen,
        
         45,1 Prozentpunkte für Mecklenburg-Vorpommern,
        
         47,8 Prozentpunkte für Niedersachsen,
        
         45,2 Prozentpunkte für Nordrhein-Westfalen,
        
         57,7 Prozentpunkte für Rheinland-Pfalz,
        
         56,7 Prozentpunkte für das Saarland,
        
         45,5 Prozentpunkte für den Freistaat Sachsen,
        
         45,7 Prozentpunkte für Sachsen-Anhalt,
        
         47,6 Prozentpunkte für Schleswig-Holstein und
        
         46,4 Prozentpunkte für den Freistaat Thüringen.