(BBergG)
Bundesberggesetz

Ausfertigungsdatum: 13.08.1980


§ 43 BBergG Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Gewinnung grundeigener Bodenschätze

Bei der Gewinnung grundeigener Bodenschätze gilt für die Mitgewinnung bergfreier Bodenschätze § 42 entsprechend.