Bundesbanklaufbahnverordnung (BBankLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbankbeamtinnen und Bundesbankbeamten

Ausfertigungsdatum: 06.08.2010


§ 1 BBankLV Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten der Deutschen Bundesbank. Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, sind die Vorschriften der Bundeslaufbahnverordnung entsprechend anzuwenden.