(BBankG)
Gesetz über die Deutsche Bundesbank

Ausfertigungsdatum: 26.07.1957


§ 33 BBankG Veröffentlichungen

Die Deutsche Bundesbank hat ihre für die Öffentlichkeit bestimmten Bekanntmachungen, insbesondere den Aufruf von Noten sowie die Anordnung von Statistiken im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.