(BBankG)
Gesetz über die Deutsche Bundesbank

Ausfertigungsdatum: 26.07.1957


§ 2 BBankG Rechtsform, Grundkapital und Sitz

Die Deutsche Bundesbank ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts. Ihr Grundkapital im Betrage von 2,5 Milliarden Euro steht dem Bund zu. Die Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.