Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
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                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
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                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
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                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
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                Umweltschutz, 
- 5.
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                Organisation und Kommunikation, Arbeitsabläufe, 
- 6.
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                Zusammenarbeit mit Behörden und anderen am Bau Beteiligten, 
- 7.
- 
                Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken, 
- 8.
- 
                Techniken des Zeichnens, 
- 9.
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                Auswahl und Verwendung von Baustoffen und Bauelementen, 
- 10.
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                Mitwirken bei Bauprozessen und Durchführen von Bauarbeiten, 
- 11.
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                Bestandsaufnahme und Vermessung, 
- 12.
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                Rechnergestütztes Zeichnen, 
- 13.
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                Konstruieren von Bauteilen, 
- 14.
- 
                Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung, 
- 15.
- 
                Erstellen von Plänen und Zeichnungen, fachspezifische Berechnungen.