Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Organisation und Kommunikation, Arbeitsabläufe,
- 6.
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Zusammenarbeit mit Behörden und anderen am Bau Beteiligten,
- 7.
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Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
- 8.
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Techniken des Zeichnens,
- 9.
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Auswahl und Verwendung von Baustoffen und Bauelementen,
- 10.
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Mitwirken bei Bauprozessen und Durchführen von Bauarbeiten,
- 11.
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Bestandsaufnahme und Vermessung,
- 12.
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Rechnergestütztes Zeichnen,
- 13.
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Konstruieren von Bauteilen,
- 14.
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Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung,
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Erstellen von Plänen und Zeichnungen, fachspezifische Berechnungen.