Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,
- 6.
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Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
- 7.
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Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen,
- 8.
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Durchführen von Messungen,
- 9.
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Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen,
- 10.
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Bedienen und Instandhalten von Geräten, Maschinen und Anlagen,
- 11.
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Herstellen von Bohrungen,
- 12.
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Herstellen von Pfählen und Ankersystemen,
- 13.
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Herstellen von Baugruben- und Hangsicherungen,
- 14.
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Durchführen von Injektionsarbeiten,
- 15.
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Durchführen von Ramm-, Rüttel- und Vibrationsarbeiten,
- 16.
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Herstellen von Schlitz- und Dichtwänden,
- 17.
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Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.