Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
-
Umweltschutz,
- 5.
-
Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,
- 6.
-
Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
- 7.
-
Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen,
- 8.
-
Bedienen und Instandhalten von Geräten, Anlagen und Maschinen,
- 9.
-
Herstellen von vertikalen Bohrungen,
- 10.
-
Herstellen von horizontalen Bohrungen,
- 11.
-
Ausbau von Bohrungen zu Brunnen,
- 12.
-
Herstellen von Abschlußbauwerken,
- 13.
-
Installieren von Wasserförderungs- und Wasseraufbereitungsanlagen,
- 14.
-
Instandhalten und Sanieren von Brunnen,
- 15.
-
Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.