Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,
- 6.
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Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
- 7.
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Herstellen von Schachtbauwerken,
- 8.
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Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wasserhaltung,
- 9.
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Herstellen von Verkehrswegen,
- 10.
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Einbauen von Abwasserleitungen als Freispiegel- und Druckrohrleitung,
- 11.
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Sanieren und Instandsetzen von Kanälen,
- 12.
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Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.