(BauWiAusbV 1999)
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft

Ausfertigungsdatum: 02.06.1999


§ 45 BauWiAusbV 1999 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.