Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,
- 6.
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Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
- 7.
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Ausführen von Bohr- und Trennverfahren mit Baumaschinen und -geräten,
- 8.
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Ausführen von Abbruchverfahren mit Baumaschinen und -geräten,
- 9.
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Führen und Instandhalten von Baumaschinen, -geräten und -fahrzeugen,
- 10.
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Trennen und Zwischenlagern von Abbruchmaterialien,
- 11.
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Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.