Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,
- 6.
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Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
- 7.
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Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen,
- 8.
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Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen,
- 9.
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Durchführen von Messungen,
- 10.
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Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen,
- 11.
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Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton,
- 12.
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Herstellen von Baukörpern aus Steinen,
- 13.
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Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wasserhaltung,
- 14.
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Herstellen von Verkehrswegen,
- 15.
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Einbauen und Anschließen von Ver- und Entsorgungssystemen,
- 16.
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Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.