(1) Es werden gemäß § 25 der Handwerksordnung für eine Ausbildung in den Gewerben Nr. 1 Maurer und Betonbauer, Nr. 3 Zimmerer, Nr. 5 Straßenbauer, Nr. 6 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Nr. 7 Brunnenbauer, Nr. 9 Stukkateure der Anlage A der Handwerksordnung, Nr. 1 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Nr. 3 Estrichleger der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung sowie gemäß § 25 des Berufsbildungsgesetzes folgende Ausbildungsberufe staatlich anerkannt:
- 1.
-
die Ausbildungsberufe:
- a)
-
Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin,
- b)
-
Ausbaufacharbeiter/Ausbaufacharbeiterin,
- c)
-
Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin;
- 2.
-
die auf dem Hochbaufacharbeiter/auf der Hochbaufacharbeiterin aufbauenden Ausbildungsberufe:
- a)
-
Maurer/Maurerin,
- b)
-
Beton- und Stahlbetonbauer/Beton- und Stahlbetonbauerin,
- c)
-
Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin;
- 3.
-
die auf dem Ausbaufacharbeiter/auf der Ausbaufacharbeiterin aufbauenden Ausbildungsberufe:
- a)
-
Zimmerer/Zimmerin,
- b)
-
Stukkateur/Stukkateurin,
- c)
-
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin,
- d)
-
Estrichleger/Estrichlegerin,
- e)
-
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin;
- 4.
-
die auf dem Tiefbaufacharbeiter/auf der Tiefbaufacharbeiterin aufbauenden Ausbildungsberufe:
- a)
-
Straßenbauer/Straßenbauerin,
- b)
-
Brunnenbauer/Brunnenbauerin.
(2) Gemäß § 25 des Berufsbildungsgesetzes werden darüber hinaus im Bereich der Industrie staatlich anerkannt:
- 1.
-
der auf dem Hochbaufacharbeiter/auf der Hochbaufacharbeiterin aufbauende Ausbildungsberuf Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik/Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik;
- 2.
-
der auf dem Ausbaufacharbeiter/auf der Ausbaufacharbeiterin aufbauende Ausbildungsberuf Trockenbaumonteur/Trockenbaumonteurin;
- 3.
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die auf dem Tiefbaufacharbeiter/auf der Tiefbaufacharbeiterin aufbauenden Ausbildungsberufe:
- a)
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Rohrleitungsbauer/Rohrleitungsbauerin,
- b)
-
Kanalbauer/Kanalbauerin,
- c)
-
Spezialtiefbauer/Spezialtiefbauerin,
- d)
-
Gleisbauer/Gleisbauerin.