Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Arbeits- und Tarifrecht,
- 4.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einrichten von Baustellen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse,
- 6.
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Aufstellen und Prüfen von Arbeits- und Schutzgerüsten, Prüfen von Baugruben und Gräben,
- 7.
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Lesen und Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen und Verlegeplänen, Durchführen von Messungen,
- 8.
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Prüfen von Bau- und Bauhilfsstoffen nach Art und Menge, Lagern und Transportieren,
- 9.
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Bereitstellen von Bau- und Bauhilfsstoffen, Werkzeugen und Baugeräten, Inbetriebnehmen und Warten,
- 10.
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Ausführen von Holzarbeiten,
- 11.
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Ausführen von Mauer-, Putz-, Beton- und Stemmarbeiten,
- 12.
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Verarbeiten von Abdichtungs- und Dämmstoffen,
- 13.
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Vorbereiten der Abdichtungsarbeiten auf der Baustelle,
- 14.
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Abdichten gegen Bodenfeuchtigkeit, gegen nichtdrückendes und gegen drückendes Wasser,
- 15.
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Abdichten von Dächern,
- 16.
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Abdichten von Verkehrsflächen, insbesondere von Brückentafeln,
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Anfertigen von Bauberichten und Aufmaßskizzen, Qualitätskontrolle.