Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
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                Berufsbildung, 
- 2.
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                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
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                Arbeits- und Tarifrecht, 
- 4.
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                Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 
- 5.
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                Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einrichten von Baustellen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse, 
- 6.
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                Aufstellen und Prüfen von Arbeits- und Schutzgerüsten, Prüfen von Baugruben und Gräben, 
- 7.
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                Lesen und Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen und Verlegeplänen, Durchführen von Messungen, 
- 8.
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                Prüfen von Bau- und Bauhilfsstoffen nach Art und Menge, Lagern und Transportieren, 
- 9.
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                Bereitstellen von Bau- und Bauhilfsstoffen, Werkzeugen und Baugeräten, Inbetriebnehmen und Warten, 
- 10.
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                Ausführen von Holzarbeiten, 
- 11.
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                Ausführen von Mauer-, Putz-, Beton- und Stemmarbeiten, 
- 12.
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                Verarbeiten von Abdichtungs- und Dämmstoffen, 
- 13.
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                Vorbereiten der Abdichtungsarbeiten auf der Baustelle, 
- 14.
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                Abdichten gegen Bodenfeuchtigkeit, gegen nichtdrückendes und gegen drückendes Wasser, 
- 15.
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                Abdichten von Dächern, 
- 16.
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                Abdichten von Verkehrsflächen, insbesondere von Brückentafeln, 
- 17.
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                Anfertigen von Bauberichten und Aufmaßskizzen, Qualitätskontrolle.