Urteile & Gesetze
Neues
  1. Home
  2. Gesetze
  3. BauSparkG

(BauSparkG)
Gesetz über Bausparkassen


Ausfertigungsdatum: 16.11.1972

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 15. 2.1991 I 454;

§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Zulassung zum Geschäftsbetrieb; Rechtsform
§ 2a Unwirksamkeit von Verträgen oder Absprachen mit beherrschender Wirkung
§ 3 Aufsicht
§ 4 Zulässige Geschäfte
§ 5 Allgemeine Geschäftsgrundsätze, Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge
§ 6 Zweckbindung
§ 6a Vorgaben für Zuteilungsmassen
§ 7 Sicherung der Forderungen aus Darlehen
§ 8 Risikomanagement, bauspartechnische Simulationsmodelle
§ 9 Änderung der Allgemeinen Geschäftsgrundsätze und der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge
§ 10 Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 11 Abberufung von Geschäftsleitern
§ 12 Vertrauensmann
§ 13 Besondere Pflichten des Prüfers
§ 14 Bestandsübertragung
§ 15 Zahlungsverbot, Zustimmung zur vereinfachten Abwicklung
§ 16 Einstellung des Geschäftsbetriebs
§ 17 Bezeichnung "Bausparkasse"
§ 18 Bestimmungen für bestehende und für neue rechtlich unselbständige Bausparkassen
§ 19 Überleitungsbestimmungen
§ 20 (Änderung und Aufhebung von Rechtsvorschriften)
§ 21 (Inkrafttreten)

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz