Urteile
& Gesetze
ALLE
GESETZE
URTEILE
Verordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach dem Bauproduktengesetz (BauPGPÜZAnerkV)
Ausfertigungsdatum: 06.06.1996
Stand: Geändert durch Art. 6 G v. 5.12.2012 I 2449
Eingangsformel
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1
(weggefallen)
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 3
Allgemeine Grundsätze und Voraussetzungen für die Anerkennung
§ 4
Allgemeine Pflichten und Rechte der anerkannten PÜZ-Stelle
Abschnitt 2
Besondere Vorschriften
§ 5
Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Prüfstelle
§ 6
Besondere Pflichten der anerkannten Prüfstelle
§ 7
Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Überwachungsstelle
§ 8
Besondere Pflichten der anerkannten Überwachungsstelle
§ 9
Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Zertifizierungsstelle
§ 10
Besondere Pflichten der anerkannten Zertifizierungsstelle
Abschnitt 3
Antrag auf Anerkennung, Widerruf und Erlöschen
§ 11
Antrag und Antragsunterlagen
§ 12
Widerruf und Erlöschen
§ 13
Inkrafttreten
Schlußformel
Impressum
Datenschutz