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BauPG-PÜZ-Anerkennungsverordnung (BauPGPÜZAnerkV)
Verordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach dem Bauproduktengesetz


Ausfertigungsdatum: 06.06.1996

Stand: Geändert durch Art. 6 G v. 5.12.2012 I 2449

Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 (weggefallen)
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Grundsätze und Voraussetzungen für die Anerkennung
§ 4 Allgemeine Pflichten und Rechte der anerkannten PÜZ-Stelle
Abschnitt 2 Besondere Vorschriften
§ 5 Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Prüfstelle
§ 6 Besondere Pflichten der anerkannten Prüfstelle
§ 7 Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Überwachungsstelle
§ 8 Besondere Pflichten der anerkannten Überwachungsstelle
§ 9 Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Zertifizierungsstelle
§ 10 Besondere Pflichten der anerkannten Zertifizierungsstelle
Abschnitt 3 Antrag auf Anerkennung, <BR/> Widerruf und Erlöschen
§ 11 Antrag und Antragsunterlagen
§ 12 Widerruf und Erlöschen
§ 13 Inkrafttreten
Schlußformel

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