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Zehnte Bauarbeitsbedingungenverordnung (BauArbbV10)
Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe


Ausfertigungsdatum: 19.02.2018

Stand: Die V tritt gem. § 3 am 31.12.2019 außer Kraft

Eingangsformel
§ 1 Zwingende Arbeitsbedingungen
§ 2 Anwendungsausnahmen
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1) Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 3. November 2017
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 1) Fachliche Geltungsbereiche
Anlage 3 (zu § 2 Absatz 2 Buchstabe a) Liste der Mitgliedsverbände von Gesamtmetall in der Fassung vom 1. Februar 2006
Anlage 4 (zu § 2 Absatz 4 Nummer 1, 5 bis 8) Fachliche Geltungsbereiche

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