Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten

Ausfertigungsdatum: 16.02.2005


Anlage 4 BArtSchV (zu § 6 Abs. 1 Satz 2) Muster für das Aufnahme- und Auslieferungsbuch nach § 6 Abs. 1 Satz 2

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 289


Lfd. Nummer Eingangstag Bezeichnung der im Bestand vorhandenen oder übernommenen Tiere oder Pflanzen nach Art, Zahl, ggf. Kennzeichen und ggf. Bezeichnung der artenschutzrechtlich zum Besitz berechtigenden Dokumente Name und genaue Anschrift des Einlieferers oder der sonstigen Bezugsquellen Abgangstag Name und genaue Anschrift des Empfängers oder Art des sonstigen Abganges