Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV)
Verordnung über Kosten beim Bundesarchiv

Ausfertigungsdatum: 29.09.1997


§ 1 BArchKostV Geltungsbereich

Für die Benutzung von Archivgut beim Bundesarchiv werden Gebühren und Auslagen nach dieser Verordnung erhoben.