(BahnG)
Gesetz über Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Bahnunternehmen des öffentlichen Verkehrs

Ausfertigungsdatum: 07.03.1934


Eingangsformel BahnG

Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: