Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
- 1.
-
die Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31. Januar 2005 (BGBl. I S. 252),
- 2.
-
die Allgemeine Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten- und Laufbahnrechts einschließlich beamtenrechtlicher Versorgung, des Besoldungs-, Tarif- und Haushaltsrechts sowie sonstiger Regelungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 5. Dezember 2012 sowie
- 3.
-
die Allgemeine Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30. April 2013 (BGBl. I S. 1119).